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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.07.2015 - 1 BvR 2405/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,18751
BVerfG, 03.07.2015 - 1 BvR 2405/11 (https://dejure.org/2015,18751)
BVerfG, Entscheidung vom 03.07.2015 - 1 BvR 2405/11 (https://dejure.org/2015,18751)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juli 2015 - 1 BvR 2405/11 (https://dejure.org/2015,18751)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass noch im Zeitpunkt der verfassungsgerichtlichen Entscheidung ein Bedürfnis für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsakts oder zumindest für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit besteht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 4 Abs 1 GG, § 93a Abs 2 BVerfGG, § 1598a Abs 2 BGB
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtsschutzbedürfnisses, wenn die Rechtswirkungen des angegriffenen Hoheitsaktes durch eine zwischenzeitlich getroffenen Sachentscheidung entfallen sind

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Exhumierung eines Verstorbenen zum Zwecke der Vaterschaftsfeststellung in einem familiengerichtlichen Abstammungsverfahren

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtsschutzbedürfnisses, wenn die Rechtswirkungen des angegriffenen Hoheitsaktes durch eine zwischenzeitlich getroffenen Sachentscheidung entfallen sind

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93a Abs. 2
    Anordnung der Exhumierung eines Verstorbenen zum Zwecke der Vaterschaftsfeststellung in einem familiengerichtlichen Abstammungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde - und das Rechtsschutzinteresse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1687
  • FamRZ 2015, 687
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde im Auslieferungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2015 - 1 BvR 2405/11
    Die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde setzt aber voraus, dass noch im Zeitpunkt der verfassungsgerichtlichen Entscheidung ein Bedürfnis für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsakts oder zumindest für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit besteht (vgl. BVerfGE 50, 244 ; stRspr).

    Dies ist etwa der Fall, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und ein schwerwiegender Grundrechtseingriff gerügt wird, wenn eine Wiederholungsgefahr besteht oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 50, 244 ; 96, 27 ; 104, 220 ; 119, 309 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2010 - 1 BvR 661/06 -, juris, Rn. 3; stRspr).

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07

    Gerichtsfernsehen

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2015 - 1 BvR 2405/11
    Dies ist etwa der Fall, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und ein schwerwiegender Grundrechtseingriff gerügt wird, wenn eine Wiederholungsgefahr besteht oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 50, 244 ; 96, 27 ; 104, 220 ; 119, 309 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2010 - 1 BvR 661/06 -, juris, Rn. 3; stRspr).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2015 - 1 BvR 2405/11
    Dies ist etwa der Fall, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und ein schwerwiegender Grundrechtseingriff gerügt wird, wenn eine Wiederholungsgefahr besteht oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 50, 244 ; 96, 27 ; 104, 220 ; 119, 309 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2010 - 1 BvR 661/06 -, juris, Rn. 3; stRspr).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2015 - 1 BvR 2405/11
    Dies ist etwa der Fall, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und ein schwerwiegender Grundrechtseingriff gerügt wird, wenn eine Wiederholungsgefahr besteht oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 50, 244 ; 96, 27 ; 104, 220 ; 119, 309 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2010 - 1 BvR 661/06 -, juris, Rn. 3; stRspr).
  • BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 3389/08

    Anforderungen der Wissenschaftsfreiheit an Gestaltung des Habilitationsverfahrens

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2015 - 1 BvR 2405/11
    Denn hierfür müsste eine Wiederholung des gerügten Grundrechtsverstoßes konkret zu besorgen sein (vgl. BVerfGK 12, 378 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2010 - 1 BvR 3389/08 -, juris, Rn. 46; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2011 - 2 BvR 576/09 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2015 - 1 BvR 2405/11
    Dies ist etwa der Fall, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und ein schwerwiegender Grundrechtseingriff gerügt wird, wenn eine Wiederholungsgefahr besteht oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 50, 244 ; 96, 27 ; 104, 220 ; 119, 309 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2010 - 1 BvR 661/06 -, juris, Rn. 3; stRspr).
  • BVerfG, 06.11.2007 - 2 BvR 1136/07

    Anordnung der Abgabe einer Urinprobe in der Untersuchungshaft (Verdacht des

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2015 - 1 BvR 2405/11
    Denn hierfür müsste eine Wiederholung des gerügten Grundrechtsverstoßes konkret zu besorgen sein (vgl. BVerfGK 12, 378 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2010 - 1 BvR 3389/08 -, juris, Rn. 46; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2011 - 2 BvR 576/09 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 661/06

    Zur Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde wegen Aufhebung

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2015 - 1 BvR 2405/11
    Dies ist etwa der Fall, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und ein schwerwiegender Grundrechtseingriff gerügt wird, wenn eine Wiederholungsgefahr besteht oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 50, 244 ; 96, 27 ; 104, 220 ; 119, 309 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2010 - 1 BvR 661/06 -, juris, Rn. 3; stRspr).
  • BVerfG, 02.03.2011 - 2 BvR 576/09

    Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzinteresses nach Erledigung des im

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2015 - 1 BvR 2405/11
    Denn hierfür müsste eine Wiederholung des gerügten Grundrechtsverstoßes konkret zu besorgen sein (vgl. BVerfGK 12, 378 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2010 - 1 BvR 3389/08 -, juris, Rn. 46; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2011 - 2 BvR 576/09 -, juris, Rn. 2).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 03.02.2022 - 1 VB 85/17

    Zur Grundrechtsfähigkeit inländischer juristischer Personen mit Sitz außerhalb

    Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass noch im Zeitpunkt der verfassungsgerichtlichen Entscheidung ein Bedürfnis für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsakts oder zumindest für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit besteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3.7.2015 - 1 BvR 2405/11 -, Juris Rn. 3).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2020 - 1 VB 58/20

    Mangelnde Erwägungen des Beschwerdevorbringens im finanzgerichtlichen Verfahren

    a) Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass noch im Zeitpunkt der verfassungsgerichtlichen Entscheidung ein Bedürfnis für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsakts oder zumindest für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit besteht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 3.7.2015 - 1 BvR 2405/11 -, Juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2022 - 1 VB 85/17

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der Genehmigung für Veräußerung

    Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass noch im Zeitpunkt der verfassungsgerichtlichen Entscheidung ein Bedürfnis für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsakts oder zumindest für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit besteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3.7.2015 - 1 BvR 2405/11 -, Juris Rn. 3).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 14.11.2014 - 7 WF 1338/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,38347
OLG Nürnberg, 14.11.2014 - 7 WF 1338/14 (https://dejure.org/2014,38347)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14.11.2014 - 7 WF 1338/14 (https://dejure.org/2014,38347)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14. November 2014 - 7 WF 1338/14 (https://dejure.org/2014,38347)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Die Mutter des während des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens verstorbenen Vaters ist nicht gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 1 FamFG am Verfahren zu beteiligen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde der Mutter des während des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens verstorbenen Vaters gegen die Ablehnung der Fortsetzung des Verfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Nr § 7 Abs. 2
    Zulässigkeit der Beschwerde der Mutter des während des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens verstorbenen Vaters gegen die Ablehnung der Fortsetzung des Verfahrens

  • rechtsportal.de

    FamFG § 7 Abs. 2 Nr. 1
    Zulässigkeit der Beschwerde der Mutter des während des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens verstorbenen Vaters gegen die Ablehnung der Fortsetzung des Verfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Hinzuziehung der Mutter des während des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens verstorbenen Vaters als Beteiligte

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Hinzuziehung der Mutter des während des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens verstorbenen Vaters als Beteiligte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 687
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.11.2011 - XII ZR 136/09

    Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter zur Vorbereitung eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.11.2014 - 7 WF 1338/14
    Wegen der materiellen Beteiligtenstellung der Beschwerdeführerin verweise er auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs mit Aktenzeichen XII ZR 136/09.

    Eine Beschwerdeberechtigung der Beschwerdeführerin ergibt sich auch nicht aus der vom Verfahrensbevollmächtigten der Beschwerdeführerin zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. November 2011, Az. XII ZR 136/09 (abgedruckt in FamRZ 2012, 200); denn diese betrifft die Durchbrechung der Rechtsausübungssperre des § 1600 d Abs. 4 BGB im Regressprozess des Scheinvaters gegen den mutmaßlichen Erzeuger des Kindes, und nicht die Durchbrechung der Rechtsausübungssperre des § 1600 d Abs. 4 BGB im Fall der Inanspruchnahme von Großeltern durch das Enkelkind auf Unterhalt oder aus seiner erbrechtlichen Stellung ihnen gegenüber.

  • BGH, 27.04.2005 - XII ZB 184/02

    Beschwerdebefugnis im nachträglichen Vaterschaftsfeststellungsverfahren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.11.2014 - 7 WF 1338/14
    Eine Rechtsbeeinträchtigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 1 FamFG leitet sich auch nicht aus einer möglichen Erbenstellung der Beschwerdeführerin ab, weil es sich insoweit lediglich um eine mittelbare Betroffenheit handelt (Musielak-Borth/Grandel, FamFG, 4. Aufl., § 172 Rn 2; vgl. BGH FamRZ 2005, 1067; Löhnig, FamRZ 2009, 1798 ff., 1799).

    Der Bundesgerichtshof hat in der in FamRZ 2005, 1067 abgedruckten Entscheidung zwar ausgeführt, dass die Feststellung der Vaterschaft unmittelbar in die Rechtsstellung gesetzlicher Erben entfernterer Ordnung eingreife.

  • BGH, 05.01.2011 - XII ZB 152/10

    Betreuungsverfahren: Rechtsbeschwerde zum BGH gegen die Ablehnung eines Antrages

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.11.2014 - 7 WF 1338/14
    Damit wird aber nicht zum Ausdruck gebracht, dass die Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts nicht gegeben ist (BGH FamRZ 2011, 368).
  • OLG Nürnberg, 14.11.2014 - 7 UF 1196/14

    Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Beschwerdebefugnis der Mutter des im

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.11.2014 - 7 WF 1338/14
    Die Beschwerde gegen die Ablehnung der Fortführung des Verfahrens wird unter dem Aktenzeichen 7 UF 1196/14 behandelt und die sofortige Beschwerde unter dem vorliegenden Aktenzeichen 7 WF 1338/14.
  • LG Berlin, 15.02.2011 - 37 O 224/10

    Vaterschaftsanfechtungsklage: Tod des rechtlichen Vaters während des Verfahrens;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.11.2014 - 7 WF 1338/14
    Weiter wird die Meinung vertreten, dass die Angehörigen oder Erben des verstorbenen Mannes nicht zu beteiligen sind (MüKo, ZPO, 2. Aufl., § 172 Rn 15; Keidel-Engelhardt, FamFG, 18. Aufl., § 181 Rn 2; LG Berlin FamRZ 2011, 1308).
  • OLG Nürnberg, 14.11.2014 - 7 UF 1196/14

    Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Beschwerdebefugnis der Mutter des im

    Die Beschwerde gegen die Ablehnung der Fortführung des Verfahrens wird unter dem vorliegenden Aktenzeichen 7 UF 1196/14 behandelt und die sofortige Beschwerde unter dem Aktenzeichen 7 WF 1338/14.
  • OLG München, 23.10.2015 - 4 UF 1299/15

    Kein Beschwerderecht der Ehefrau und Alleinerbin des Verstorbenen im postmortalen

    Eine Rechtsbeeinträchtigung leitet sich auch nicht aus einer möglichen Erbenstellung des Antragstellers ab, weil die Betroffene zu 2 dadurch nicht unmittelbar, sondern allenfalls reflexartig und damit mittelbar in ihren Rechten betroffen ist (OLG Nürnberg FamRZ 2015, 687, BGH NJW 2015, 2888).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 13.08.2014 - 3 WF 152/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,41055
OLG Naumburg, 13.08.2014 - 3 WF 152/14 (https://dejure.org/2014,41055)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.08.2014 - 3 WF 152/14 (https://dejure.org/2014,41055)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. August 2014 - 3 WF 152/14 (https://dejure.org/2014,41055)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Verfahrenskostenhilfe für einen Minderjährigen im Unterhaltsverfahren: Beachtlichkeit der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des gesetzlichen Vertreters nach Abschluss des Hauptsacheverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Maßgebliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Abänderungsverfahren hinsichtlich der Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen durch ein minderjähriges Kind

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Maßgebliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Abänderungsverfahren hinsichtlich der Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen durch ein minderjähriges Kind

  • rechtsportal.de

    ZPO § 120a
    Maßgebliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Abänderungsverfahren hinsichtlich der Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen durch ein minderjähriges Kind

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Oberlandesgericht Naumburg PDF, S. 17 (Leitsatz)
  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Kindes können im Abänderungsverfahren maßgeblich sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Kindes können im Abänderungsverfahren maßgeblich sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 687
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 23.02.2011 - 15 WF 40/11
    Auszug aus OLG Naumburg, 13.08.2014 - 3 WF 152/14
    Denn nach § 2 Prozesskostenhilfeformularverordnung (PKHFV) war er selbst vom Vordruckzwang befreit und hatte sich nur im Umfange der Nummern 1 und 2 des § 2 PKHFV über die Bestreitung seines Lebensunterhalts, seine Einnahmen und die Art der Einnahmen und das Vermögen sowie die Einnahmen seiner Eltern und deren Vermögensgegenstände zu erklären (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.02.2011 - 15 WF 40/11 -, zitiert nach juris).
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